Schadenersatz für Unfälle am Bahnhof durch Deutsche Bahn

Jan 19 '12

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Schadenersatz für Unfälle am Bahnhof durch Deutsche Bahn

Die Deutsche Bahn muss künftig Schadensersatz für Unfälle an Bahnhöfen zahlen. Wenn Bahnkunden auf dem Bahnhof einen Unfall erleiden und sie einen körperlichen Schaden hinnehmen müssen, können Personen von der Deutschen Bahn einen Schadensersatz fordern. Nach einem Urteil des Bundesgerichtshof am vergangenen Dienstag muss die Deutsche Bahn künftig Schadensersatzforderungen nachkommen. Nicht nur die Züge müssen in einem einwandfreien Zustand sein, Fahrgäste müssen auch die Gleise risikolos erreichen und verlassen können. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts liegt eine Klage zu Grunde, die ein Bahnreisender im März 2006 getätigt hat. Der Bahnkunde verletzte sich nach einem Sturz auf dem Bahnsteig schwer. Der Bundesgerichtshof hat dem Bahnreisenden Recht zugesprochen. Nach dem BGH-Urteil stehen der Klägerin Behandlungskosten zu sowie auch Schmerzensgeld vonseiten der Deutschen Bahn. Durch die neue Regelung in der Verantwortlichkeit kann die Deutsche Bahn die Haftung für Unfälle auf dem Bahngelände nicht mehr an Betreibergesellschaften weitergeben, wie es bisher häufig der Fall war. Nach der neuen Regelung können Kunden der Bahn künftig bei der Bahn Schadensersatz einfordern, jedoch sind die Bahnkunden in der Beweislast und müssen den Unfall möglichst genau nachweisen. Aus diesem Grund sollten Bahnkunden mögliche Zeugen und Beweismittel sicherstellen.

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